Gültige AGB für alle Dienstleistungen von Sanitimbor
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sanitimbor Kfz-Service (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Kfz-Reparatur- und Serviceleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Beginn der Arbeiten erfolgen. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung. Zusätzliche Arbeiten, die sich während der Ausführung als notwendig erweisen, werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ausgeführt. Dies gilt nicht für Arbeiten, die zur Abwendung eines Schadens unaufschiebbar sind.
Es gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Weicht die tatsächliche Rechnung um mehr als 20% vom Kostenvoranschlag ab, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden vor Fortsetzung der Arbeiten zu informieren.
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Ausgebaute Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern sie nicht ausdrücklich herausgegeben werden sollen.
Für die erbrachten Leistungen wird eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahme gewährt, mindestens jedoch für die gesetzliche Gewährleistungszeit. Für eingebaute Gebrauchtteile beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf Material- und Verarbeitungsfehler.
Die Gewährleistung entfällt bei:
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
Das Fahrzeug ist innerhalb einer Woche nach Fertigstellung der Arbeiten abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist können Standgelder in Höhe von 10 Euro pro angefangenen Tag berechnet werden. Nach einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers anderweitig unterzustellen oder zu verkaufen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug und die eingebauten Teile bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und nur zur Auftragsabwicklung zu verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Januar 2025